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  Kaffeegenuss unterwegs (coffee to go)

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  Getreu dem Motto “time is money” wird Kaffee hierzulande immer öfters  als  „Coffee to Go“  getrunken. Generell könnte man meinen, dass bei dieser Art des Kaffeegenusses Stil und Manieren völlig deplaziert seien. Doch weit gefehlt, denn auch hier gilt es das eine oder andere „Kniggehafte“ zu beachten.

 

Foto: Joerg Moellenkamp

 

Das fängt schon bei der Übersetzung an: Die Bezeichnung „coffee to go“ sollte man nicht allzu wörtlich nehmen, soll heißen „to go“ ist in diesem Kontext als „zum Mitnehmen“ aufzufassen, nicht als „beim“ oder „während dem Gehen“.
So ist Kaffeetrinken in Bewegung einfach umständlich und führt nur zu Flecken auf weißen Hemden und rosa Poloshirts, sowie unweigerlich zum Verlust des wertvollen Getränks. Besser also den heißen Bohnentrunk im Stehen oder Sitzen genießen. Möglichkeiten dazu gibt es viele, zum Beispiel beim Warten auf die S-Bahn, in Bus oder Aufzug. Genussvolles Trinken ist erlaubt, prahlen durch Nachspielen diverser Kaffeewerbespots („die Seele Mittelamerikas“) macht sich hier weniger gut.

„ Mit oder ohne Deckel?“, das ist hier die Frage. Grundsätzlich ist es ratsam den Kaffee mit Deckel zu befördern, um eventuellen Verschmutzungen und „kaltem Kaffee“ vorzubeugen.
Da nicht jeder die hohe Kunst des Trinkens aus einem Kaffeebecher mit Deckel beherrscht, also selbigen ohne Rückstände an Lippen und Becher durch den kleinen Schlitz im Deckel trinken, ist es erlaubt den Deckel abzunehmen.
Und liebe Damen, Lippenstift und Kaffeedeckel vertragen sich nicht gut.


„Der letzte Tropfen aber bringt das Fass zum überlaufen“. Nun mag sich der geneigte Leser fragen was dieses Sprichwort in einer solchen Rubrik zu suchen hat.
Betrachtet man jedoch die Gewohnheit einiger „coffee to go“ Konsumenten, die unablässig durch den Schlitz im Deckel des Bechers nach eben jenem letzten Tropfen (meist geräuschvoll) saugen und dabei ihren Kopf bis zum Anschlag nach hinten strecken (Schleudertrauma inbegriffen), so wird der Zusammenhang deutlich.
Auch wenn es kunstvoll gelingen mag, den letzten Tropfen der eigenen Gaumenfreude noch zu gönnen, ist das Fass für alle jene Zeitgenossen, die Zeugen eines solchen Unterfangens werden, dem Überlaufen nahe.
Somit gilt: Wenn sich der Inhalt des Bechers dem Ende zuneigt, den Deckel abnehmen und anschließend den letzten Schluck Kaffee auf diese Art und Weise genießen.
Wenn wir schon beim letzten Schluck sind, muss noch erwähnt werden, dass es sich vor allem auf fahrendem Untergrund, das heißt in Bus und Bahn, geziemt keine halbvollen Becher stehen zu lassen. Spätestens beim nächsten Bremsen wird es Ihnen ihr Gegenüber danken.
 

Foto: strict

Nicht nur der Genuss des Kaffees zum Mitnehmen wirft Fragen auf, auch das Verkaufen sollte gewissen Spielregeln folgen:
Anbieter sollten Servietten, Papierbänder oder Ähnliches zur Verfügung stellen, damit der Kunde seinen Kaffeebecher je nach Belieben und Hitzeempfinden nicht direkt mit den Händen berühren muss. Ebenfalls sind Umrührstäbe aus Holz oder Plastik eine Selbstverständlichkeit im Service des Verkäufers.

Preislich darf man durchaus Nachlässe erwarten, schließlich nimmt der „to go“-Kunde nur in geringem Umfang den Service des Cafés in Anspruch. Aber auch die Tatsache, dass Mitnehmprodukte vom Gesetzgeber nur mit reduziertem Mwst.-Steuersatz belastet werden, sollte einen Rabatt rechtfertigen.

 

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